Zum Inhalt springen
sichergenug.de Krypto-Check orientiert an BSI TR-02102 Domain prüfen
Menü
§ 30 Abs. 2 Nr. 8 BSIG § 38 BSIG Geschäftsleiterhaftung 11 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

NIS-2 Kryptografie-Konzept Vorlage (Word / .docx): § 30 Abs. 2 Nr. 8 & § 38 BSIG Richtlinie als Muster

Was Aufsichtsbehörden, Prüfer und B2B-Auftraggeber konkret in einer Kryptografie-Richtlinie nach § 30 Abs. 2 Nr. 8 BSIG erwarten – inklusive Schlüssellebenszyklus, persönlicher Haftung nach § 38 BSIG und interaktiver Vorschau unserer editierbaren Word-Vorlage (NIS2_Kryptografie_Richtlinie.docx).

Eigene Domain kostenfrei gegen die Vorgaben aus diesem Leitfaden prüfen

Kostenfreier Kurzcheck · ohne Anmeldung · ausschließlich öffentlich erreichbare Dienste

1. § 30 Abs. 2 Nr. 8 & § 38 BSIG: Warum ein geschriebenes Kryptokonzept Pflicht ist

Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die kryptografische Absicherung von Unternehmensnetzwerken auf eine völlig neue Stufe gehoben. Während Verschlüsselung früher oft als rein operative Aufgabe der Systemadministration betrachtet wurde, verlangt § 30 Abs. 2 Nr. 8 BSIG (in Umsetzung von Art. 21 Abs. 2 lit. h der Richtlinie (EU) 2022/2555) ausdrücklich „Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung“ unter Wahrung des Stands der Technik (§ 30 Abs. 1 Satz 2 BSIG).

Der entscheidende juristische Punkt steckt im Wortpaar „Konzepte und Verfahren“: Es genügt im Prüfungs- oder Schadensfall nicht, dass auf dem Haupt-Webserver zufällig ein gültiges Let’s-Encrypt-Zertifikat installiert ist. Eine Einrichtung muss schriftlich definieren (Konzept) und technisch nachweisen (Verfahren), welche kryptografischen Mindeststandards für Web-, API-, E-Mail-, VPN- und SSH-Verbindungen gelten, wie kryptografische Schlüssel erzeugt, rotiert und widerrufen werden und wie verhindert wird, dass auf Nebensystemen veraltete Protokolle wie TLS 1.0/1.1 oder ungeschützte RSA-2048-Schlüssel ohne Post-Quanten-Schutz weiterlaufen.

Organhaftung & Überwachungspflicht

Warum § 38 BSIG die Geschäftsleitung direkt in die Verantwortung nimmt

Nach § 38 Abs. 1 BSIG sind Geschäftsleiter (GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Leitungsorgane) gesetzlich verpflichtet, die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG zu billigen und deren Umsetzung fortlaufend zu überwachen. Eine bloße mündliche Delegation an den IT-Leiter oder das Systemhaus befreit nicht von der Haftung: Bei schuldhaften Pflichtverletzungen haften Geschäftsleiter der Einrichtung nach § 38 Abs. 2 BSIG persönlich mit ihrem Privatvermögen auf Schadensersatz. Zusätzlich sieht § 65 BSIG Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei besonders wichtigen Einrichtungen) bzw. 7 Mio. € oder 1,4 % (bei wichtigen Einrichtungen) vor.

2. Die 7 Pflichtkapitel: Was Prüfer in einer NIS-2 Kryptografie-Richtlinie konkret verlangen

Wenn Wirtschaftsprüfer, ISO-27001-Auditoren, Cyberversicherer oder Kunden im Rahmen einer Lieferkettenprüfung (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) Ihr Kryptografie-Konzept anfordern, prüfen sie das Dokument anhand einer klaren Struktur. Eine prüfungstaugliche Richtlinie muss zwingend die folgenden sieben Bausteine mit konkreten technischen Grenzwerten regeln:

Kapitel im Kryptokonzept Gesetzliche / Normative Referenz Geforderter Mindestinhalt für den Nachweis
1. Geltungsbereich & Rollen § 30 Abs. 2 Nr. 8 & § 38 BSIG Verbindlichkeit für alle öffentlich erreichbaren und internen Dienste, Cloud-Instanzen und Subdomains; klare Benennung von Policy Owner (CISO/IT-Leitung) und Freigabe durch die Geschäftsleitung.
2. Klassifizierung & Schutzbedarf BSI IT-Grundschutz (CON.1) / DSGVO Art. 32 Einstufung von Daten nach Vertraulichkeitsdauer (Mosca-Formel X + Y > Z): Daten mit langfristigem Schutzbedarf erfordern zwingend hybriden Post-Quanten-Schutz gegen Harvest Now, Decrypt Later.
3. Erlaubte & verbotene Protokolle BSI TR-02102-1, -2 (TLS), -4 (SSH) Striktes Verbot von SSLv2/v3, TLS 1.0, TLS 1.1, RC4, 3DES, CBC-Chiffren ohne EtM sowie SHA-1. Pflicht zu TLS 1.3 (und gehärtetem TLS 1.2 mit ECDHE-AEAD) sowie OpenSSH ≥ 9.0/9.9.
4. Schlüssellängen & Hybrid-PQC BSI TR-02102-1 & NIST FIPS 203 RSA-Schlüssel ≥ 3.000 Bit (3072/4096 Bit) oder ECDSA P-256/P-384; Einführung hybrider Schlüsselaustauschgruppen (X25519MLKEM768, SecP256r1MLKEM768, mlkem768x25519-sha256).
5. E-Mail-Transportsicherheit BSI TR-03108 Verpflichtendes STARTTLS auf Port 25/587 mit DNSSEC-signierten TLSA-Einträgen (DANE), flankiert durch MTA-STS, SPF, DKIM und DMARC (p=quarantine / p=reject).
6. Schlüssellebenszyklus (Key Lifecycle) ISO/IEC 27001 A.8.24 / DORA Art. 9 Kryptografisch sichere Zufallszahlengeneratoren (CSPRNG), geschützte Aufbewahrung privater Schlüssel, automatisierte Zertifikatsrotation (≤ 90 Tage via ACME), Sperr- und Notfall-Rollout-Prozess (Crypto-Agility).
7. Krypto-Inventar (CBOM) & Audit-Zyklus CycloneDX v1.6 / EU-Empf. 2024/1101 Führung eines maschinenlesbaren Krypto-Registers (cbom.json + CSV) über alle Subdomains inkl. quartalsweiser Stichtagsprüfung und Vorlage an die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG).

3. Schlüssellebenszyklus: Was die Richtlinie regeln muss

Ein häufiger Mangel selbstgeschriebener Richtlinien besteht darin, dass zwar „starke Verschlüsselung“ gefordert wird, aber verbindliche Regeln für den Schlüssellebenszyklus fehlen. Prüfer achten darauf, dass jede Phase mit Zuständigkeit, Frist und Nachweis geregelt ist:

Erzeugung & Speicherung

Wo und womit Schlüssel erzeugt werden (Zufallszahlen nach BSI TR-02102-1), wo private Schlüssel liegen dürfen und wie ihre Weitergabe ausgeschlossen wird – einschließlich der oft übersehenen Schlüssel für TLS-Session-Tickets.

Rotation, Widerruf & Krypto-Agilität

Laufzeiten für Zertifikate, SSH- und DKIM-Schlüssel, ein Notfallprozess für kompromittierte Schlüssel oder neu bekannte Schwachstellen sowie die Kontrolle, dass der Austausch auf allen Systemen tatsächlich angekommen ist.

Die Richtlinien-Vorlage im Komplettpaket enthält diese Regelungen ausformuliert und mit konkreten Fristen.

4. Lieferkettensicherheit (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG): Warum auch Zulieferer nachweisen müssen

Nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG müssen regulierte Einrichtungen die Sicherheit ihrer Lieferkette einschließlich der sicherheitsbezogenen Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren IT-Dienstleistern, Cloud-Providern, Softwareherstellern und Managed-Service-Providern gewährleisten. In der Praxis führt dies zu einer Kettenreaktion:

  • Wenn Sie selbst unter NIS-2 fallen: Sie benötigen einen standardisierten Fragebogen, mit dem Sie von Ihren Hosting-, SaaS- und IT-Lieferanten den Nachweis einer BSI-TR-02102-konformen Transportverschlüsselung und eines aktuellen CBOM-Inventars einfordern. Ein solcher Fragebogen ist im 249-€-Komplettpaket enthalten.
  • Wenn Sie IT-Dienstleister oder Zulieferer sind: Mit einem aktuellen Krypto-Prüfbericht, einer freigegebenen Kryptografie-Richtlinie und einem maschinenlesbaren CycloneDX v1.6 cbom.json beantworten Sie Kundenanfragen zur Verschlüsselung in Minuten statt Tagen.
Komplettpaket · Word (.docx), LibreOffice (.odt) und Markdown

5. Aufbau der Richtlinien-Vorlage

Die Vorlage folgt der Struktur, die Prüfer erwarten, und wird mit den gemessenen Endpunkten und Befunden Ihrer Domain vorausgefüllt. Sie ist editierbar und vor der Freigabe an Ihre Organisation anzupassen.

  1. Zielsetzung und Geltungsbereich
  2. Rollen und Verantwortlichkeiten
  3. Transportverschlüsselung (TLS, SSH, E-Mail)
  4. Post-Quanten-Migration
  5. Schlüsselmanagement
  6. Lieferkette (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG)
  7. Stichtagsbefund Ihrer Domain
  8. Freigabe durch die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG)

Unverbindliche Mustervorlage, keine Rechtsberatung. Zusätzlich enthalten: Lieferanten-Fragebogen zur Kryptografie (.docx, .odt sowie als ausfüllbare Tabelle .xlsx/.ods).

Externe Prüfung orientiert an BSI TR-02102 & § 30 BSIG

Eigene Domain gegen die Vorgaben aus diesem Leitfaden prüfen

Hauptdomain, Subdomains (crt.sh), Mailserver (MX, STARTTLS, DANE) und SSH – auf TLS 1.3 und X25519MLKEM768.

Kennzahlen & Fristen

Visualisierte Statistiken: Schlüsselgrößen, Subdomain-Blindspots, Fristen & Wirtschaftlichkeit

1. Schlüssel- & Signaturgrößen-Explosion vs. TCP MTU-Limit (1.500 Bytes)

Vergleich der Public-Key- / Signatur-Größen im TLS-1.3-Handshake (in Bytes)

NIST FIPS 203 & FIPS 204
X25519 (Klassisches ECDH — Verwundbar durch Shor) 32 Bytes (2,1 % MTU)
RSA-2048 (Klassisch < 3000 Bit — BSI-Abwertung) 256 Bytes (17,1 % MTU)
X25519MLKEM768 (BSI & NIST FIPS 203 Hybrid-Key-Share — Empfohlen) 1.216 Bytes (81,1 % MTU — Passt in 1 Paket!)
↑ Standard Ethernet / TCP Maximum Transmission Unit (MTU) 1.500 Bytes (Fragmentierungsgrenze)
ML-DSA-65 (NIST FIPS 204 Post-Quanten-Signatur — Einzelne Signatur) 3.309 Bytes (220,6 % MTU — IP-Fragmentierung!)

2. Subdomain-Blindspot: Warum 94 % trotz grüner Hauptseite (www.) durchfallen

Auswertung mittelständischer Domains mit aktivem CDN auf www. bei Prüfung aller Subdomains & Dienste-Ports

94 % Abweichungsquote auf Nebensystemen
www.domain.de:443 (CDN / Proxy) Meist GRÜN

Cloudflare oder moderne Reverse Proxies terminieren TLS 1.3 inkl. X25519MLKEM768 automatisch auf der Marketing-Website.

mail.domain.de:25 (SMTP STARTTLS) 81 % ohne DANE

Fehlende DNSSEC-Signierung oder fehlender _25._tcp TLSA-Eintrag nach BSI TR-03108; oft kein ML-KEM in Postfix/Exim.

vpn.* / portal.* / api.* (Port 443/8443) 76 % RSA-2048

VPN-Appliances und Kundenportale laufen direkt auf der Firewall: RSA-2048 (< 3000 Bit), TLS 1.2 ohne PQC oder Session-Tickets aktiv.

git.* / ssh.* (Port 22 & 2222) 68 % ohne PQC-KEX

Im SSH_MSG_KEXINIT fehlen mlkem768x25519-sha256 bzw. sntrup761; teils noch diffie-hellman-group14-sha1 aktiv.

3. Regulatorischer Zeitstrahl: BSI TR-02102, NIS-2 (§ 30 BSIG), DORA & EU-PQC-Fristen (2025–2035)

Verbindliche Meilensteine für Finanzsektor, NIS-2-Einrichtungen und deren IT-Lieferkette

2025 / 2026
DORA & NIS-2 (§ 30 BSIG)

Geltungsbeginn DORA Art. 9 (RTS 2024/1774) & verschärftes BSIG: Pflicht zu Kryptokonzept, Krypto-Inventar (CBOM) und Geschäftsleiter-Überwachung (§ 38 BSIG).

2026 (BSI TR-02102)
RSA ≥ 3.000 Bit & Hybrid-PQC

BSI TR-02102-2 Version 2026-01: RSA unter 3.000 Bit für längerfristigen Schutz abgelöst; X25519MLKEM768 (FIPS 203) in OpenSSL 3.5 & OpenSSH 9.9 produktiv.

Bis 2030
Hochrisiko-PQC-Deadline

Gemeinsamer Meilenstein von BSI, ANSSI, NLNCSA und EU-Empfehlung (EU) 2024/1101: Vollständige PQC-Absicherung kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten.

Bis 2035
Abschaltung klassischer KEX

Vollständige Ablösung rein klassischer asymmetrischer Verfahren (RSA, ECDH, ECDSA) in sämtlichen öffentlichen und behördlichen Kommunikationsnetzen.

4. Kosten- & Zeitvergleich: Manuelles Berater-Audit vs. Automatischer sichergenug.de Prüfstand

Wirtschaftlichkeitsvergleich für die Erstellung von Prüfbericht, Krypto-Inventar (CBOM) und Konfigurations-Vorlagen

Klassische Einzelberatung
Manuelles Berater-Audit
4.500 € – 12.000 € / Projekt
  • • Dauer: 3–6 Wochen Abstimmungs- und Projektlaufzeit
  • • Artefakte: Oft nur statisches Word/PDF ohne maschinenlesbares CycloneDX v1.6 CBOM
  • • Wiederholbarkeit: Jede Nachprüfung nach Server-Updates kostet erneut Tagessätze
Automatisierte Direktprüfung Automatisiert
Automatischer sichergenug.de Prüfstand
149 € / 249 € Einmalzahlung
  • ✓ Dauer: automatisierte Live-Prüfung, Download als ZIP-Paket nach Zahlungsabschluss
  • ✓ Artefakte: PDF-Prüfbericht (im Komplettpaket als PDF/A-3b inkl. eingebettetem CBOM & CSV), CycloneDX v1.6 cbom.json, Excel-/Calc-Arbeitsmappen, 6 PQC-Server-Configs & Richtlinie/Fragebogen (Word, LibreOffice, Markdown)
  • ✓ Preistransparenz: Einmalzahlung (Endpreis), kein Abo
Vorschau der Unterlagen (149-€- & 249-€-Paket)

Diese Dateien erhalten Sie mit dem Prüfbericht

Auszüge aus dem Musterbericht für die fiktive Domain musterfirma.example:

Seiten 1, 2 und 6 des Musterberichts: Deckblatt, Management Summary und Einzelprüfblatt eines Endpunkts

Enthalten im 149 € & 249 € Paket: 01_Pruefbericht_und_Nachweis/Krypto_Pruefbericht_<domain>.pdf mit Management-Zusammenfassung sowie SHA256SUMS.txt (im 149-€-Paket als Standard-PDF; im 249-€-Komplettpaket als langzeitarchivfähiges PDF/A-3b mit direkt eingebettetem CBOM & CSV). Vollständigen Musterbericht ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist ein schriftliches Kryptografie-Konzept nach § 30 Abs. 2 Nr. 8 BSIG gesetzlich verpflichtend?
Ja. § 30 Abs. 2 Nr. 8 BSIG verpflichtet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen ausdrücklich dazu, „Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung“ nach dem Stand der Technik (§ 30 Abs. 1 Satz 2 BSIG) einzuführen. Eine rein technische Einstellung ohne schriftliche Richtlinie erfüllt das Tatbestandsmerkmal „Konzepte“ bei einer Prüfung nicht.
Was muss in einer NIS-2 Kryptografie-Richtlinie (Word-Vorlage) mindestens stehen?
Prüfer erwarten sieben Kernbereiche: (1) Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten inkl. Geschäftsleitungs-Freigabe nach § 38 BSIG, (2) Schutzbedarfsklassifizierung, (3) erlaubte und verbotene Protokolle nach BSI TR-02102-2 (TLS 1.3, PFS) und TR-02102-4 (SSH), (4) Mindestschlüssellängen (RSA ≥ 3.000 Bit, ECDSA P-256/P-384) und Migrationspfad zu Hybrid-PQC (X25519MLKEM768), (5) E-Mail-Sicherheit nach BSI TR-03108 (STARTTLS, DANE/TLSA), (6) Schlüssellebenszyklus (Rotation, Widerruf, Krypto-Agilität) sowie (7) ein aktuelles Krypto-Inventar (CycloneDX CBOM) samt Lieferkettenvorgaben (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG).
Welche persönliche Haftung trifft Geschäftsführer bei fehlendem Kryptokonzept nach § 38 BSIG?
Nach § 38 Abs. 1 BSIG müssen Geschäftsleiter die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG billigen und deren Umsetzung überwachen. Verletzen sie diese Pflicht schuldhaft, haften sie der Einrichtung gemäß § 38 Abs. 2 BSIG persönlich auf Schadensersatz. Zudem drohen Bußgelder nach § 65 BSIG bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Warum sind wir als kleinerer IT-Dienstleister (unter 50 Mitarbeiter) trotzdem betroffen?
Über die gesetzliche Lieferkettenpflicht nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG (Art. 21 Abs. 2 lit. d NIS-2) müssen regulierte Auftraggeber die Cybersicherheit und Verschlüsselungspraxis ihrer unmittelbaren IT-Dienstleister, Hoster und Softwarelieferanten vertraglich einfordern und überprüfen. Prüfbericht, CBOM und Richtlinien-Vorlage dokumentieren den technischen Stand Ihrer extern erreichbaren Systeme und sind ein fertiger Ausgangspunkt für diesen Nachweis gegenüber Ihren Auftraggebern.
Kann die Word-Vorlage NIS2_Kryptografie_Richtlinie.docx direkt angepasst werden?
Ja. Im 249-€-Komplettpaket auf sichergenug.de wird die Datei NIS2_Kryptografie_Richtlinie_<ihre-domain>.docx (sowie .odt und .md) automatisch mit den real gemessenen Endpunkten und Befunden Ihrer Domain vorausgefüllt und kann in Microsoft Word oder LibreOffice frei bearbeitet und von der Geschäftsleitung unterzeichnet werden.

Weitere Leitfäden